Teststraße Götzens
Testzentrum Götzens – ab 15.02. geöffnet‼
In Kooperation mit den Gemeinden des Sanitätssprengels Götzens, Birgitz, Axams und Grinzens haben Ärzte der Region unter der Leitung von Dr. Markus Pedri ein gemeinsames Testzentrum in der Gemeinde Götzens zur Durchführung von kostenlosen SARS-CoV-2 Antigen Tests eingerichtet.
Der Besuch des Testzentrums ist nur nach vorheriger Anmeldung über ein Online-Reservierungstool möglich. Testungen ohne entsprechende Terminreservierung werden nicht durchgeführt.
Terminreservierungen ab Freitag, 16.02.21, 12:00 Uhr möglich !
Testzentrum:
Gemeindezentrum Götzens, Burgstraße 5, 6091 Götzens
Öffnungszeiten/Erreichbarkeit:
Jeweils Montag bis Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Testzentrum ist während der Öffnungszeiten – ausschließlich für Rückfragen zum durchgeführten Test – telefonisch unter 0676/3499130 erreichbar.
Ärztegemeinschaft:
Dr. Markus Pedri, Dr. Sylvia Mayerhofer, Dr. Helga Bichteler, Dr. Markus Krall, Dr. Tobias Örley, Dr. Clemens Raffeiner und Dr. Andrea Pegger
Hier geht´s zur Anmeldung:
https://app.no-q.info/testzentrum-goetzens/checkins
Nähere Informationen zum Testablauf werden Ihnen im Zuge der Anmeldung auf elektronischem Wege übermittelt.
Leider NICHT an der Testung teilnehmen dürfen:
- Personen mit COVID-Krankheitssymptomen (in diesem Fall bitte entweder den Hausarzt oder 1450 anrufen)
- Personen mit Behinderung der Nasenatmung (beispielsweise, wenn bei geschlossenem Mund durch die Nase nicht frei geatmet werden kann wie bei Schnupfen,
nach Verletzungen oder kürzlich erfolgter Operation in diesem Bereich, Polypen, Nasenscheidewandverkrümmung etc.) - Personen mit angeborener oder erworbener Blutgerinnungsstörung (bei Vorliegen einer Bluterkrankheit oder Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten, ausgenommen Thrombo-ASS) – Bitte wenden Sie sich zur Abklärung einer Coronavirus-Testung an ihren Hausarzt.
- Personen die sich wegen einer anderen Krankheit im häuslichen Krankenstand befinden
- Personen die zum Testzeitpunkt in behördlicher Absonderung (Quarantäne) sind
- Kinder unter 6 Jahren
- Personen die in Alten- und Pflegeheimen wohnen
- Personen die in den letzten 3 Monaten an COVID erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden
